Da Atlassian durch ein unterzeichnetes EU-FSA offiziell imstande ist, die Outsourcing-Vorschriften der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzuhalten, wurde diese Maßnahme nun zum Vorteil der betroffenen Finanzdienstleistungskunden realisiert.
Atlassian ist demnach berechtigt EU-Finanzdienstleistungskunden, die die EBA- und/oder BaFin-Compliance als Cloud-Blocker angegeben haben freizuschalten, indem Sie die EU-FSA zu ihrem Atlassian Subscription Agreement anbieten.
Grundsätzlich für den EU-FSA zugelassen sind Banken und Versicherungsunternehmen, die im europäischen Wirtschaftsraum oder im Vereinigten Königreich tätig sind sowie lokale/regionale Banken und große multinationale Banken, die im EWR präsent sind (zB Morgan Stanley, Natwest und Deutsche Bank).
Zudem können sich ausgewählte Fintech-Unternehmen auf Basis ihres Leistungsportfolio für die Zulassung qualifizieren.
Bis die Änderung für US-amerikanische und australische Finanzdienstleistungsunternehmen wirksam ist, stehen noch einige Schritte innerhalb der Einführung der Finanzdienstleistungs-Compliance aus. Diese soll vorraussichtlich in der 2. Hälfte des Geschäftsjahres 2022 erfolgen.
Durch den Abschluss des EU-FSA werden sowohl für Atlassian als auch für den Kunden zusätzliche Rechte gewährt, welche in Kombination mit dem ASA innerhalb beider Parteien mehr Sicherheit in der Erfüllung der EBA-Richtlinien und der BaFin-Leitlinien bieten.
Folgende Rechte werden durch die Unterzeichnung des EU-FSA wirksam:
Um mehr über die Vorschriften und Leitlinien der EBA und BaFin zu erfahren, besuchen Sie die verlinkten Seiten.
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